Die private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem der privatrechtlich organisierten und teilweise mit Gewinnerzielungsabsicht operierenden Versicherungsunternehmen gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen. Der Begriff steht auch für die Gesamtheit der Versicherungsunternehmen, die eine solche Versicherung anbieten.
Seit 2009 besteht gemäß § 193 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine Versicherungspflicht für alle Personen mit Wohnsitz im Inland, die weder gesetzlich versichert sind noch Ansprüche auf freie Heilfürsorge noch Ähnliches haben.
Private Versicherungsunternehmen machen den Vertragsabschluss von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Einkommen, Beruf und der zu versichernden Leistung abhängig. Bei bestimmten Krankheitsrisiken oder bereits vorliegenden Erkrankungen wird ein diesbezüglicher Leistungsausschluss oder Risikozuschlag erhoben. Ausgenommen hiervon ist der Basistarif.
In der PKV können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht (Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt sowie Beamte, Selbständige und Freiberufler). Für Studenten besteht eine Versicherungspflicht in der GKV, von der man sich zu Beginn des Studiums oder bei Auslauf der kostenlosen Familienversicherung/studentischen Krankenversicherung (§ 8 SGB V) befreien lassen kann. Für Studenten bietet die PKV bis zum 30. Lebensjahr (analog zur GKV) Studententarife an. Darüber hinaus kann nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB 5 eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV auch bei Anhebungen der JAEG beantragt werden.
Freiberuflich tätige Künstler und Journalisten können jedoch über die Künstlersozialkasse (KSK) ähnlich wie Arbeitnehmer einen Zuschuss zur GKV erlangen, diese sind dann wie Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert. Um versicherungsfrei zu werden, bestehen dann die gleichen Voraussetzungen wie für Arbeitnehmer. Von dieser Versicherungspflicht kann man sich bei Anmeldung zur KSK befreien lassen und man erhält dann von der KSK einen Zuschuss zur PKV. Für gesetzlich Pflichtversicherte werden private Zusatzversicherungen angeboten, z. B. für Zahnersatz.
Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung wird auf Grund der Kopfschadenprofile zum Zeitpunkt der Ermittlung der Beiträge durch die Barwert-Methode auf den heutigen Zeitpunkt diskontiert. Dadurch wird ein Durchschnittsbeitrag ermittelt, der bis zum Zeitpunkt der statistischen Lebenserwartung konstant ist unter der Voraussetzung, dass die der Berechnung zugrunde gelegten Annahmen tatsächlich eintreffen (ceteris paribus Annahme). So bildet die private Krankenversicherung aus einem Teil des Beitrages Rückstellungen für die steigenden Gesundheitskosten im Alter. Es wird, abhängig vom Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und vereinbarter Leistungsumfang, der Beitrag für die gesamte Laufzeit (lebenslang) im Voraus berechnet. In den ersten Jahren der Mitgliedschaft einer privaten Krankenversicherung werden dadurch Beiträge gezahlt, die höher sind als die rein medizinischen und zur Aufrechterhaltung des Versicherungsbetriebes notwendigen Kosten. Diese werden dann als Rückstellungen angespart. Die Alterungsrückstellungen werden im Form von Kapitalanlagen verzinst und lassen die Beiträge weniger steigen, als aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung durch Inflation und höhere Kosten der medizinischen Versorgung notwendig wäre. Die Kalkulation der Beiträge (Prämien) in der privaten Krankenversicherung ist in der Kalkulationsverordnung (KalV) geregelt. Die über den Rechnungszins (§ 4 KalV) von 3,5 % erwirtschafteten Kapitalerträge werden als Überzins bezeichnet. Mindestens 90 % der Überzinsen müssen dem Versicherungskollektiv zufließen. Der Überzins hat somit direkten Einfluss auf die Stabilität der Beiträge.
Durch die in der privaten Krankenversicherung gebildeten Rücklagen und die Überzinsen der Alterungsrückstellung hat die private Krankenversicherung Einnahmen, die nicht aus Beiträgen resultieren. Sind die Annahmen über die zu bildenden Rückstellungen korrekt, bleiben die Beiträge stabil. Sind die Annahmen von den tatsächlich eingetretenen Kosten, Zinsen, Zu- und Abgängen im Versicherungskollektiv abgewichen, ergibt sich eine Beitragsveränderung. So wirkt sich unter anderem aus, ob die Zinsen sinken oder der Gesetzgeber den Zugang in die private Krankenversicherung erschwert. Die Beitragsveränderung kann sich sowohl in steigenden als auch in fallenden Beiträgen auswirken. Durch die in der Vergangenheit eingetretene steigende Lebenserwartung und Ausweitung der medizinischen Möglichkeiten sind die Alterungsdeckungrückstellungen tendenziell zu gering kalkuliert worden. Deshalb sind die Beiträge entgegen der Kalkulation nicht konstant geblieben, sondern gestiegen.[4] Die Zeitschrift Finanztest wertete 2007 die Beitragsunterlagen von 130 Lesern aus und fand, dass sich die Beiträge im Schnitt alle zwölf Jahre verdoppelt hatten. Jährliche Steigerungen um 6 % seien keineswegs unüblich.[5] Auch der Bund der Versicherten merkt an, dass sich privat Krankenversicherte auf stark steigende Prämien bis ins hohe Alter einstellen müssen.[6] Markus Grabka vom DIW fand jedoch nur einen fast doppelt so schnellen Anstieg der Prämien der privaten Krankenversicherer im Vergleich zu den Beiträgen der gesetzlichen Kassen in den vergangenen 20 Jahren. Selbst bei Betrachtung der absoluten Prämien haben diese sich zwischen 1985 und 2005 nur mehr als verdreifacht.[7] Der Spiegel schrieb 2008 von einem in etwa doppelt so starken Anstieg der Beiträge im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen 20 Jahren.[8] So schreibt der Spiegel, dass die Beiträge im Schnitt um 6 % jährlich steigen. Er bezieht sich auf eine Studie des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) von 2006, die zeigte, dass die Beiträge der privaten Krankenversicherungen von 1985 bis 2005 im Schnitt um fast 6 % jährlich gestiegen sind. So rechnet er vor, dass ein heute 30-Jähriger, der 300 € Prämie für seine private Krankenversicherung zahlt, bei einer jährlichen Anpassung um 6 % mit 65 Jahren fast 2200 € Beitrag monatlich zahlen müsste.[9] Laut einer im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellten Studie vom Berliner Forschungsinstitut Iges und des früheren Wirtschaftsweisen Bert Rürup sind die Leistungsausgaben je Versichertem bei der PKV zwischen 1997 bis 2008 um 49 % gestiegen.[10] Bei steigenden Beiträgen kann theoretisch bis zum Inkrafttreten der Beitragserhöhung gekündigt werden.